Havelland

Polizeieinsatz nach E-Mail an Wasser- und Abwasserverband Rathenow

16.01.2019-17.01.2019; Die Polizei ist am gestrigen Mittwochmittag darüber verständigt worden, dass bereits in der Nacht beim Wasser- und Abwasserverband Rathenow (WAV) eine E-Mail von einem unbekannten Absender eingegangen ist, in der danach gefragt wurde, an wen sich der Absender wenden müsse, wenn er Hinweise auf eine mögliche Verunreinigung der Wasserversorgung hätte. Aussagen zu einer bereits vorgenommenen Verunreinigung waren der Nachricht nicht zu entnehmen, ebenso wenig eine konkrete Ankündigung.

Trotzdem nahm die Polizei die E-Mail zunächst ernst und leitete in enger Abstimmung mit dem WAV Rathenow umfangreiche Sofortmaßnahmen ein, um den Absender sowie das mögliche Gefahrenpotenzial bekannt zu machen.

Obwohl keinerlei Alarmmeldungen von den Sicherungsanlagen der Wasserversorgungseinrichtungen vorlagen, wurden diese nochmals durch Polizeistreifen geprüft und bestreift. Manipulationen wurden dabei nicht festgestellt.

Es gibt also derzeit keinerlei Hinweise, dass eine Verunreinigung des Trinkwassers herbeigeführt worden ist, noch sind der Polizei aktuell Gefahren für Nutzer des durch den WAV Rathenow bereitgestellten Trinkwassers bekannt.

Vielmehr scheint es dem/den Verfasser/n der E-Mail um eine Verunsicherung der Bevölkerung und der Verbreitung von Angst gegangen zu sein, zu der es jedoch im Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen, keinerlei Anlass gab. Insofern, und um ungesicherten Gerüchten und Spekulationen rechtzeitig zu begegnen, hat sich die Polizeidirektion West dazu entschlossen, die Bevölkerung direkt, als zuverlässige Informationsquelle zu unterrichten.

Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion West hat gegen den unbekannten Verfasser der Mail ein Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eröffnet. Es wird damit geprüft, ob der Verfasser mit dem Text auch ein Bedrohungsszenario herstellen wollte.

Eine Ernsthaftigkeit und das Eintreten eines schädigenden Ereignisses werden jedoch in der Gesamtbewertung ausgeschlossen. Die Ermittlungen zum Absender gehen natürlich weiter.

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