Gelsenkirchen

POL-GE: Hausfriedensbruch und Schreckschusspistole

Gelsenkirchen (ots) – Zwei Gelsenkirchener im Alter von 18 und 25 Jahren stritten sich am Samstag, den 15.12.2018 gegen 01:00 Uhr durch das geöffnete Fenster einer Erdgeschosswohnung auf der Mechtenbergstraße mit zwei 18jährigen im Inneren der Wohnung. Irgendwann im Verlauf dieser zunächst verbalen Auseinandersetzung verschafften sich die draußen stehenden jungen Männer durch das offene Fenster unbefugt Zutritt zur Wohnung. Als Reaktion darauf feuerte einer der beiden 18jährigen mit einer Schreckschusspistole mehrere Schüsse ab. Die beiden Eindringlinge verließen daraufhin wieder die Wohnung, ebenfalls durch das Fenster. Die alarmierte Polizei konnte die beiden Flüchtenden, die durch die Schüsse aus der Schreckschusspistole leicht verletzt wurden, noch im Garten des Hauses stellen. Hier allerdings wehrte sich der 25jährige Mann so massiv gegen die polizeilich notwendigen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung, dass unmittelbarer Zwang angewendet werden musste. Letztlich wurden die beiden flüchtenden Personen dem Polizeigewahrsam Gelsenkirchen zugeführt, von wo sie nach erfolgter Ausnüchterung wieder entlassen werden konnten. Es wurden Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch und Widerstand, aber auch wegen gefährlicher Körperverletzung durch das Abfeuern der Schreckschusspistole eingeleitet.

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