Gelsenkirchen

POL-GE: Beamte stellen Verkehrsteilnehmer, die unter Alkohol und Drogen am Steuer sitzen

Gelsenkirchen (ots)

Immer wieder treffen Polizeibeamte im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen auf Fahrerinnen und Fahrer, die unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen am Steuer sitzen. So auch gestern, 22. November 2022, und heute, 23. November 2022.

Gestern um 15 Uhr kontrollierten Beamte einen 41 Jahre alten Mann, der mit einem Auto auf der Grillostraße in Schalke unterwegs war. Da die Beamten im Rahmen dieser Kontrolle den Verdacht hatten, der Betroffene habe Betäubungsmittel konsumiert, boten sie ihm einen freiwilligen Vortest an. Da dieser positiv war, untersagten sie dem Mann die Weiterfahrt und brachten ihn zur Wache, wo ihm ein Arzt Blutproben entnahm.

Genauso erging es einer 40 Jahre alten Frau, die den Beamten um 23.29 Uhr mit einem Segway auf der Kirchstraße entgegen der Fahrtrichtung entgegen kam. Als die Beamten sie kontrollierten, hatten sie auch hier den Verdacht auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Da sie den freiwilligen Test vor Ort ablehnte und gegen sie ein Haftbefehl vorlag, brachten sie die Beamten zur Wache. Dort willigte sie in den Test ein, der positiv war. Auch ihr wurden Blutproben entnommen. Sie konnte die Wache im Anschluss verlassen, da sie den im Haftbefehl geforderten Geldbetrag zahlte.

Schließlich kontrollierten Polizeibeamte heute Morgen gegen 2.40 Uhr einen Wagen auf der Schulstraße in Erle. Auch hier boten die Beamten dem 34-jährigen Fahrer einen Drogenvortest an, da sie den Verdacht hatten, er habe Betäubungsmittel konsumiert. Da auch dieser Test positiv war, wurde auch er zur Wache gebracht, wo ihm ein Arzt Blutproben entnahm. Auch ihm wurde das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.

Grundsätzlich rät die Polizei, nur in nüchternem Zustand und bei klarem Verstand ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Schon geringe Mengen Alkohol oder Drogen können das Reaktionsvermögen beeinträchtigen und zu schlimmen Unfällen führen. Dabei kann es zu erheblichen Sach- oder Personenschäden kommen, bei denen Unbeteiligte verletzt werden können.

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