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POL-GE: Autofahrer fuhr 130km/h bei erlaubten 50 km/h in Bismarck

Gelsenkirchen (ots) – Am 12.06.2017, führte der Verkehrsdienst der Polizei Gelsenkirchen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung mittels Radar auf der Münsterstraße durch. Vierzehn Fahrzeugführer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Zehn erwartet ein Verwarnungsgeld, gegen drei Autofahrer leiteten die Beamten Bußgeldverfahren ein. Trauriger Spitzenreiter war ein 25-jähriger Mann aus Gelsenkirchen. Er fuhr mit seinem Toyota 130 km/h. Ihn erwarten ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren und die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Die Polizei Gelsenkirchen überwacht konsequent die Einhaltung der Geschwindigkeit im gesamten Stadtgebiet.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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