Gelsenkirchen

POL-GE: Appell der Polizei: Fahren Sie nicht unter dem Einfluss berauschender Substanzen!

22.05.2019 – 11:36

Polizei Gelsenkirchen

Gelsenkirchen (ots)

Am Dienstag, 21.05.2019, kontrollierten Polizeibeamte gegen 15:25 Uhr einen 21-jährigen Autofahrer aus Gelsenkirchen auf der Brüsseler Straße in Bulmke-Hüllen. Der Gelsenkirchener hatte gerötete Augen, seine Pupillen reagierten kaum auf Lichteinfall. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf THC. Auf der Wache entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Anschließend konnte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Immer wieder fallen Kraftfahrer auf, die unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr unterwegs sind. Der „berauschte“ Fahrer im Straßenverkehr ist eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer! Bereits geringe Mengen Alkohol können zum Beispiel die Wahrnehmung und das Konzentrationsvermögen beeinflussen. Das Sehfeld wird eingeschränkt bis zum sogenannten „Tunnelblick“, Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt, die Reaktionsfähigkeit lässt nach und die Risikobereitschaft steigt. Mit zunehmender Alkoholkonzentration verstärken sich diese „Ausfallerscheinungen“ zunehmend. Medikamente und Drogen können die Fahrtüchtigkeit ebenso wie Alkohol beeinflussen. Selbst bei vermeintlich niedrigen Dosierungen sind bereits „Ausfallerscheinungen“ möglich. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass Alkohol die Verkehrstauglichkeit sehr lange beeinflussen kann, denn der Abbau von Alkohol im Blut wird von vielen Faktoren bestimmt. Die „Abbauzeit“ von Medikamenten und Drogen ist oftmals gar nicht kalkulierbar. Es können unter Umständen mehrere Tage vergehen, bis nach der Einnahme von Medikamenten oder Drogen die körperliche und geistige Fitness zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr wieder hergestellt ist. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige körperliche und geistige Fitness. Also lassen Sie unbedingt die Finger von Alkohol, Medikamenten und Drogen, wenn Sie noch fahren wollen, egal, ob sie mit dem Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug unterwegs sind!

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E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
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