Gelsenkirchen

POL-GE: Aktionswoche „Ablenkung im Straßenverkehr“ – die Polizei Gelsenkirchen zieht Bilanz

Gelsenkirchen (ots)

Zwischen dem 16. und 22. September 2022 fanden im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchens Kontrollen mit der Zielrichtung der Bekämpfung von Ablenkungsverstößen im Straßenverkehr statt. Dabei waren zahlreiche Polizeibeamte an unterschiedlichen Stellen im Einsatz.

Da die Ablenkung im Straßenverkehr durch Telefonieren, Simsen oder Texten während der Fahrt das Unfallrisiko erheblich erhöht und keine WhatsApp, keine Instastory, keine Sprachnachricht und kein Anruf so wichtig sein kann, dass man dafür das eigene Leben aufs Spiel setzt und Andere gefährdet, nahmen die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen an der landesweiten Aktionswoche „Ablenkung im Straßenverkehr“ teil.

Im Rahmen dieser Kontrollen wurden unter anderem folgende Verstöße festgestellt:

71 Kraftfahrer fielen auf, weil sie während der Fahrt ihr Smartphone benutzten.

Hier wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, die dazu führen, dass die „Ertappten“ 100 Euro, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr, zu entrichten haben. Darüber hinaus wird jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt.

Um die Gefährlichkeit zu verdeutlichen: Bei 50 Stundenkilometern fährt ein Auto in nur einer Sekunde rund 14 Meter! Der Zwei-Sekunden-Blick aufs Display bei einer Fahrt mit 50 km/h bedeutet also fast 30 Meter Blindflug

15 Radfahrer, die ebenfalls durch die Nutzung ihrer Handys abgelenkt waren, wurden mit 55 Euro verwarnt.

78 Kraftfahrer bzw. Mitinsassen fielen den Beamten auf, da sie den Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt hatten.

Statistiken belegen, dass durch das Tragen des Sicherheitsgurtes alle sieben Sekunden ein Leben gerettet wird, wenn die Gurte im Zusammenspiel mit anderen Sicherheitstechniken in Pkw bei Verkehrsun¬fällen wirken.

130 weitere Verkehrsverstöße mussten geahndet werden. Fünf Pkw-Führern, bei denen die Beamten vor Ort eine Fahruntauglichkeit vermuteten, da sie unter dem Einfluss von Rauschgift bzw. Alkohol standen, mussten mit zur Wache, wo ihnen durch einen Arzt Blutproben entnommen werden.

Bei drei weiteren Pkw-Führern wurde im Rahmen der Überprüfung festgestellt, dass sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren. Als Konsequenz wurden gegen sie und auch gegen die jeweiligen Fahrzeughalter Strafanzeigen gefertigt.

Für zwei der kontrollierten Pkw bestand kein Versicherungsschutz. Die Fahrten waren danach vor Ort beendet und die Strafanzeigen die Folge.

Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung wurde ein Strafverfahren gegen einen Kraftfahrer eingeleitet.

In einem Fahrzeug entdeckten Polizeibeamte Betäubungsmittel und leiteten auch hier ein Strafverfahren ein.

Bei einer Fahrzeugüberprüfung anlässlich eines Gurtverstoßes fanden die Polizeibeamten in Gelsenkirchen-Hassel auf der Ladefläche eines Klein-Lkw 150 Kilogramm Fleisch. Da Transport- und Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden, mussten die zuständigen Lebensmittelkontrolleure der Kommune hinzugerufen werden und übernahmen die weitere Bearbeitung des Falles.

Da gegen zwei Fahrzeuginsassen Haftbefehle vorlagen, mussten sie mit zur Wache fahren. Hier konnten Angehörige die geforderten Geldbeträge entrichten und die Freiheitsstrafe abwenden.

Die Aktionswoche beweist leider einmal mehr, dass sich längst nicht alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten oder während der Fahrt sogar Dritte gefährden. Die Polizei Gelsenkirchen führt regelmäßig Kontrollen durch, um die Sicherheit Aller zu gewährleisten.

Rückfragen bitte an:

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Thomas Nowaczyk

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E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de

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