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Uni-Klinik Essen weigert sich Krankenakte herauszugeben. Groß Aufgebot an Polizeikräften war erforderlich!

Essen (ots) – Nachdem am 29. April der 22 Jahre alte Vater des Kindes den Säugling in das katholische Krankenhaus Mülheim an der Ruhr eingeliefert hatte, wurde das Kind zur weiteren Behandlung in das Uni-Klinikum Essen verbracht. Dort verstarb das acht Monate alte Baby in der Nacht zum Montag, 30. April (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft Duisburg beauftragte die Polizei Essen mit den Ermittlungen zur Aufklärung der Todesumstände. Dazu wurde eine Mordkommission, unter Leitung der Kriminalhauptkommissarin Tanja Hagelüken, eingerichtet. Wie in solchen Fällen üblich, sollte die Krankenakte des verstorbenen Babys als Beweismittel im katholischen Krankenhaus Mülheim an der Ruhr sichergestellt werden. Obwohl eine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Eltern erteilt wurde, verweigerte das Krankenhaus die Herausgabe der Akte (entgegen § 95 StPO). Deshalb beantragte die Staatsanwaltschaft Duisburg bei dem zuständigen Ermittlungsrichter die Durchsuchung des Hospitals zum Zwecke der Auffindung der Patientenakte und deren Beschlagnahme. Dem Antrag wurde entsprochen, so dass ein richterlicher Beschluss erging. Weiterhin weigerten sich Verantwortliche des Krankenhauses die Patientenakte herauszugeben. Obwohl beteiligte Personen mehrfach auf die rechtliche Gültigkeit mündlicher, richterlicher Anordnungen hingewiesen wurden, erfolgte keine freiwillige Herausgabe. Es war unvermeidlich mit einem größeren Aufgebot an Polizeikräften anzurücken. Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Polizei Essen stellen klar, dass zu keiner Zeit Patienten oder Mitarbeiter des Krankenhauses an dem Betreten des Krankenhauses gehindert wurden!

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