Essen

POL-E: Essen: Pocket-Bike-Fahrer (17) stürzt nach Ausweichmanöver – Polizei klärt über Gefahren auf

16.04.2019 – 12:25

Polizei Essen

Essen (ots)

45309 E.-Kray: Gestern Nachmittag (15. April) gegen 16.30 Uhr stürzt ein 17-jähriger Pocket-Bike-Fahrer auf dem Gehweg an der Rotthauser Straße nach einem Ausweichmanöver. Eine Autofahrerin (75) befuhr die Rotthauser Straße in Richtung Gelsenkirchen. Einige Meter vor der Kreuzung Bonifaciusstraße wollte sie rechts auf das Gelände eines Blumengeschäftes abbiegen. Zur gleichen Zeit fuhr der 17-Jährige mit dem Kleinmotorrad auf dem Gehweg in selbige Richtung. Der junge Mann sah das abbiegende Auto und versuchte noch in letzter Sekunde auszuweichen. Dabei stürzte er vom Pocket-Bike. Das Fahrzeug rutschte noch ein Stück weiter und prallte gegen den Wagen der 75-Jährigen. Rettungskräfte versorgten den leicht verletzten 17-Jährigen vor Ort und brachten ihn anschließend vorsorglich ins Krankenhaus. Die 75-Jährige erlitt einen Schock. Die Polizei stellte das Pocket-Bike sicher. Die Ermittlungen zu dem Unfall dauern an. Pocket-Bikes sind „Kleinmotorräder“, die 55 cm hoch und um die 20 Kilogramm schwer sind. Teilweise fahren sie mit bis zu 100 Stundenkilometer schnell. Die Maschinen sind für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen, dürfen lediglich auf abgesperrten Privatgelände gefahren werden. Die Beschaffenheit der motorisierten Fahrzeuge, insbesondere die Bremsanlage, die kleinen Räder und Reifen, ebenso die leichte Rahmen, bergen immense Gefahren für den Fahrer. Die Kleinmotorräder verfügen über keine entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen oder über sichere und funktionsfähige Bremsen. Außerdem können andere Verkehrsteilnehmer die Pocket-Bike-Fahrer sehr leicht übersehen. Aufgrund der Fahreigenschaft und der Motorleistung unterliegen die Kleinmotorräder dem Fahrerlaubnisrecht. Zusätzlich müsste ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, sowie eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen werden. Eine amtliche Zulassung ist jedoch nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Daher unterschätzen Sie nicht die Strafbarkeit und vor allem die Gefahren, die Pocket-Bikes im Straßenverkehr mit sich bringen. Klären Sie auch Ihre Kinder oder Bekannte darüber auf! Und lassen Sie diese, wenn überhaupt, nur auf abgegrenzten Privatgelände und nicht ohne Aufsicht fahren. /JH

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