Duisburg

POL-DU: Alt-Hamborn: Unfallverursacher hatte Haftbefehl offen

Duisburg (ots) – Ein alkoholisierter Unfallverursacher hatte einen Haftbefehl wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis offen, so dass die Polizisten ihn vom Unfallort direkt ins Polizeigewahrsam brachten. Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Der Mann war zuvor mit seinem Pritschenwagen einem an der Ampel wartenden VW aufgefahren und schob diesen in einen BMW. Anschließend setzte er seinen Lkw mehrfach vor und zurück und stieß jedes Mal erneut mit dem VW zusammen. Zeugen forderten den Fahrer auf, stehen zu bleiben und nahmen ihm den Autoschlüssel ab. Bei der Überprüfung des 45-Jährigen bemerkten die Polizisten nicht nur eine Alkoholfahne bei ihm, sondern stellten fest, dass er wieder ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und in gleicher Sache zum Absitzen der Ersatzfreiheitsstrafe gesucht wird. Die Beamten schrieben eine Unfallanzeige sowie eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die 22 Jahre alte VW Fahrerin und ihre 21-Jährige Beifahrerin hatten sich bei dem Unfall leicht verletzt und kamen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus. Insgesamt entstand ein Sachschaden von rund 14.000 Euro.

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