Düsseldorf

POL-D: Oberbilk – Verdacht des versuchten Tötungsdelikts – 52-jähriger mutmaßlicher Tatverdächtiger nach Fenstersturz gestorben – 81-jähriger Verletzter außer Lebensgefahr – Mordkommission ermittelt

Düsseldorf (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizei
Düsseldorf

Oberbilk – Verdacht des versuchten Tötungsdelikts – 52-jähriger
mutmaßlicher Tatverdächtiger nach Fenstersturz gestorben –
81-jähriger Verletzter außer Lebensgefahr – Mordkommission ermittelt

Mittwoch, 14. Juni 2017, 5.20 Uhr

Nach einer zunächst unklaren Lage heute Morgen bei einem Einsatz auf
der Kölner Straße hat eine Mordkommission der Düsseldorfer Polizei
zusammen mit der Staatsanwaltschaft sofort die Ermittlungen
aufgenommen. Einsatzkräfte hatten einen Schwerverletzten in einer
Wohnung sowie einen Leblosen auf dem Gehweg vor dem Haus gefunden.

Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen griff der 52-jährige
Tatverdächtige zur Tatzeit den 81-jährigen Lebensgefährten seiner
83-jährigen Mutter in der Küche der gemeinsamen Wohnung unvermittelt
an und verletzte ihn durch Schläge und Tritte schwer. Anschließend
ging der Tatverdächtige in sein Zimmer und schloss die Tür. Während
die Mutter den Rettungsdienst alarmierte und sich um ihren
Lebensgefährten kümmerte, sprang der Tatverdächtige nach den
bisherigen Ermittlungen aus dem Fenster seines in der fünften Etage
liegenden Zimmers. Er stürzte durch einen Baum hindurch auf den
Gehweg der Kölner Straße. Hierbei zog er sich tödliche Verletzungen
zu. Nach Abschluss der heutigen Obduktion haben sich keine Hinweise
auf eine Fremdeinwirkung bezüglich des Sturzes ergeben. Es liegen
Erkenntnisse über eine psychische Vorerkrankung des Tatverdächtigen
vor. Der 81-jährige Geschädigte wurde mit lebensbedrohenden
Verletzungen in eine Klinik gebracht. Die Mutter wird seelsorgerisch
betreut. Während des Einsatzes von Feuerwehr und Polizei musste die
Kölner Straße zwischen Kruppstraße und Ellerstraße bis gegen 7.30 Uhr
gesperrt werden. Die Staatsanwaltschaft bewertet den Angriff auf den
Stiefvater derzeit als versuchtes Tötungsdelikt, wobei wegen des
Todes des Stiefsohnes von einem absoluten Verfahrenshindernis
auszugehen ist. Die Ermittlungen dauern an

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