Düsseldorf

POL-D: Düsseldorf-Altstadt – Drei Monate Bereichsbetretungsverbot für 30-Jährigen nach Körperverletzung, Diebstählen und sexueller Belästigung

Polizei Düsseldorf

Düsseldorf (ots)

Düsseldorf-Altstadt – Drei Monate Bereichsbetretungsverbot für 30-Jährigen nach Körperverletzung, Diebstählen und sexueller Belästigung

Gegen einen 30-jährigen Mann mit Wohnsitz in Düsseldorf hat die Polizei Düsseldorf ein Verbot zum Betreten der Altstadt (Bereichsbetretungsverbot) erlassen.

In einem Zeitraum von zwölf Wochen ist der Mann 15 Mal! strafrechtlich in der Düsseldorfer Altstadt in Erscheinung getreten. Neben Körperverletzungsdelikten und Diebstahlsdelikten werden dem Mann auch mindestens vier Sexualdelikte vorgeworfen, bei denen er Frauen belästigt und unsittlich berührt hat. Aktuell befindet sich der einschlägig vorbestrafte Mann mit sambischer Staatsangehörigkeit in Untersuchungshaft. Er wird aber auch nach seiner Entlassung für die nächsten drei Monate die Düsseldorfer Altstadt nicht mehr betreten dürfen.

Sollte er dennoch dort angetroffen werden, muss er mit einem erheblichen Zwangsgeld alternativ Zwangshaft und mit einer Ingewahrsamnahme rechnen. Die Maßnahme beruht auf dem Polizeigesetz NRW und dient der Gefahrenabwehr. Bei weiteren Personen wird ein Bereichsbetretungsverbot aktuell geprüft.

Das Bereichsbetretungsverbot ist ein Teil des Konzeptes Altstadt der Polizei Düsseldorf und soll neben weiteren Maßnahmen, wie u.a. der Erweiterung der Videobeobachtung die Sicherheit der Besucher/-innen und Bewohner/-innen der Altstadt erhöhen.

Rückfragen bitte (ausschließlich Journalisten) an:

Polizei Düsseldorf

Pressestelle

Telefon: 0211-870 2005

Fax: 0211-870 2008

https://duesseldorf.polizei.nrw.de

Original-Content von: Polizei Düsseldorf, übermittelt durch news aktuell

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!