Düren

POL-DN: Alkoholfahrt endet im Krankenhaus

Nörvenich (ots) – Zeugen meldeten der Polizei am Sonntagabend gegen 22:20 Uhr einen Verkehrsunfall in der Josef-Pütz-Straße. Hier war ein PKW gegen einen geparkten Wagen geprallt. Am Unfallort eingetroffen erwartete die Beamten jedoch noch einiges mehr, als nur ein Zusammenstoß zweier Fahrzeuge.

5000 Euro beträgt allein der geschätzte Sachschaden, der bei dem Crash entstanden ist. Doch wie war es dazu gekommen? Das konnte lediglich der mit 0,74 Promille alkoholisierte Beifahrer erklären: sein 28 Jahre alter Kompagnon, der den Unfallwagen gesteuert hatte, war mit 1,96 Promille zu betrunken, um sich zum Unfallhergang zu äußern. Die Gleichaltrigen aus Bergheim und Nörvenich hatten die Josef-Pütz-Straße in Richtung der Ubierstraße befahren, als der Fahrer aus der gleichen Ortslage auf die Gegenspur geriet und hier gegen den geparkten Pkw stieß.

Unverletzt konnte der Bergheimer auf der Beifahrerseite aussteigen. Die Fahrertür jedoch war beschädigt, so dass der Unfallverursacher den Wagen zunächst nicht verlassen konnte.

Bei Eintreffen der Polizisten wurde diesen schnell deutlich, dass hier Alkohol im Spiel war – und zwar so viel, dass der Nörvenicher während der Unfallaufnahme kurzzeitig das Bewusstsein verlor und zu Boden fiel. Zusammen mit einer rettungsdienstlich ausgebildeten Zeugin leisteten die Beamten Erste Hilfe, bis dass eine RTW-Besatzung eintraf, um den 28-Jährigen in ein Krankenhaus zu bringen. Mit der Aussicht auf eine stationäre Aufnahme jedoch wurde der Mann aggressiv, sperrte sich, schlug und trat ziellos um sich. Mittels einfacher körperlicher Gewalt konnte er letztlich überwältigt, gefesselt und in ärztliche Behandlung übergeben werden.

Sein Wagen blieb am Ende verschlossen an der Unfallstelle. Es stellte sich heraus, dass die an diesem montierten Kennzeichen entsiegelt und eigentlich auch für ein anderes Fahrzeug ausgegeben waren – und, dass der Nörvenicher keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Somit fertigten die Beamten eine umfangreiche Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straftat nach dem Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz.

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