Dortmund

POL-DO: Zeuge meldet Schlangenlinien fahrendes Auto – Polizei stoppt alkoholisierten Mann auf der A 45

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 0718

Ein Zeuge hat der Polizei am Dienstagabend (28. Juni) ein Auto gemeldet, das in Schlangenlinien fuhr. Auf der A 45 konnten die Beamten das Fahrzeug stoppen. Den mutmaßlichen alkoholisierten Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren – nicht nur wegen Trunkenheit im Verkehr.

Gegen 23.30 Uhr hatte der Zeuge die Polizei alarmiert und berichtet, dass er ein Fahrzeug beobachtet habe, dass in Schlangenlinien an der Anschlussstelle Lüdenscheid auf die A 45 in Richtung Oberhausen aufgefahren war. Im Bereich des Westhofener Kreuzes erblickten die Beamten das beschriebene Fahrzeug schließlich und entschieden sich zu einer Kontrolle. Den Anhaltezeichen folgten die Insassen des Autos jedoch nicht. Erst kurz hinter dem Autobahnkreuz Dortmund-Süd bremste der Wagen plötzlich ab und blieb auf dem rechten Fahrstreifen stehen.

Bei der anschließenden Kontrolle trafen die Beamten außerhalb des Fahrzeugs auf eine 35-jährige Frau aus Lüdenscheid, die sie zuvor auf dem Beifahrersitz erblickt hatten. Auf der Rückbank lag zudem ein 35-jähriger Dortmunder. Mehreren Aufforderungen, aus dem Auto auszusteigen, kam dieser nicht nach. Und so mussten die Beamten nachhelfen – wobei der Mann Widerstand leistete. Weil es Hinweise auf einen Alkoholkonsum gab, führten sie bei dem 35-Jährigen einen freiwilligen Atemalkoholtest durch – mit positivem Ergebnis von mehr als einem Promille.

Anschließend wollte der Mann den Beamten eine Geschichte darüber auftischen, dass er aber ja nicht gefahren sei und die ganze Fahrt über auf der Rückbank geschlafen habe. Seine Begleiterin sei gefahren. Blöd nur, dass die 35-Jährige dies so gar nicht bestätigen wollte. Mal abgesehen von den eigenen Beobachtungen der Beamten, die die Frau auf dem Beifahrersitz erblickt hatten…

Und so erwartet den 35-Jährigen nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit am Steuer – und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Zudem wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.

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