Dortmund

POL-DO: Rechtsextremisten provozierten mit unerträglichen Parolen – Polizei Dortmund setzt Nachbereitungsgruppe ein

Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 1289 Am Freitag, 21.9.2018, haben in den Stadtteilen Dorstfeld und Marten zwei rechtsextremistische Versammlungen mit in der Spitze 100 Teilnehmern, angemeldet gegen polizeiliche Willkür, stattgefunden. Die Polizei setzte für die Bewältigung dieser Versammlungslage rund 80 Einsatzkräfte uniformiert und zivil ein.

Der stellvertretende Behördenleiter, LKD Kemper, schaut besorgt auf den Einsatz am Freitag zurück: „Der Anspruch der Dortmunder Polizei ist es, den Rechtsextremismus mit allen rechtstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Für ein äußerst konsequentes Vorgehen steht die Polizei Dortmund seit Jahren. Die Bilder von Freitagabend wirken jedoch verstörend. Deswegen setzen wir mit sofortiger Wirkung eine Nachbereitungsgruppe ein. Es wird zu überprüfen sein, ob wir in der Einsatzbewältigung unserem Anspruch gerecht geworden sind.“

Es wird festzustellen sein, ob bei dem Einsatz alle rechtlich und einsatztaktischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Rechtsextremisten zu verhindern.

Während des Aufzuges in Dortmund-Marten skandierten die Rechtsextremisten eine offenkundig antisemitische Parole. Die Polizei dokumentierte das Skandieren dieser Ausrufe. So unerträglich diese Parolen auch sind, fiel eine erste strafrechtliche Bewertung negativ aus. Die Dortmunder Polizei stellte dennoch eine Strafanzeige und wird gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft eine bindende rechtliche Bewertung vornehmen.

Mit aktuellem Stand kann gesagt werden, dass die Polizei die Verwendung von Pyrotechnik und einen gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr begangen durch Rechtsextremisten festgestellt hat. Die Beamten identifizierten die Täter und erstatteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Mit diesem Verhalten haben die Dortmunder Rechtsextremisten erneut unter Beweis gestellt, dass sie mit ihren Aussprüchen die Öffentlichkeit provozieren, dabei die Grenze der Strafbarkeit jedoch häufig nicht überschreiten.

Trotz der fehlenden strafrechtlichen Möglichkeiten bleibt der Eindruck, dass die Rechtsextremisten durch ihr widerwärtiges Verhalten ein bedrückendes Klima im Dortmunder Westen erzeugen konnten. Ein Eindruck, gegen den die Dortmunder Polizei in den letzten Jahren mit großem Einsatz und Engagement entgegen getreten ist.

Die Polizei kämpft seit mehreren Jahren mit hohem personellen und zeitlichen Aufwand gegen den Rechtsextremismus in Dortmund. Mit der Einrichtung einer Sonderkommision Rechts, zahlreichen Demonstrationsverboten und sehr stringenten Versammlungsauflagen für Rechtsextremisten sowie einer personellen Schwerpunktsetzung beim polizeilichen Staatsschutz hat die Dortmunder Polizei in der Vergangenheit klare Zeichen gegen Rechts gesetzt.

Gemeinsam mit vielen anderen Institutionen in dieser Stadt sind mittlerweile zahlreiche Erfolge im Kampf gegen die extremistischen Verfassungsfeinde erzielt worden. Greifbar werden diese Erfolge unter anderem durch die aktuellen Zahlen der politisch motivierten Kriminalität Rechts. Die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten ist im vergangenen Jahr weiter gesunken, um knapp 20 Prozent auf 250 für die Stadt Dortmund. Mit dieser Zahl befinden wir uns auf einem Drei-Jahres-Tief (2014:441). Auch 2018 setzt sich der positive Trend fort.

Die beiden am Freitag angemeldeten Demonstrationen der Rechtsextremisten mit dem Thema „Gegen Polizeischikanen und Polizeiwillkür“ sind die Reaktionen auf das konsequente Vorgehen der Polizei beim Familienfest für Respekt, Toleranz und Verständigung am 15.9.2018 in Dortmund-Dorstfeld auf dem Wilhelmsplatz. Dort nahm die Polizei insgesamt neun Rechtsextremisten fest, nachdem sie versucht hatten, die Veranstaltung massiv zu stören und Teilnehmer beleidigten. Die Polizei erstattete fünf Strafanzeigen gegen die Extremisten.

Im Vorfeld der beiden Versammlungen vom 21.9. hatte die Dortmunder Polizei bis zum Oberverwaltungsgericht versucht, die Versammlungen der Extremisten massiv einzuschränken. Leider folgten die Richter des Oberverwaltungsgerichts den Argumenten der Polizei nicht, so dass die Rechtsextremisten ihre ursprünglich angemeldeten Wegstrecken in Anspruch nehmen konnten.

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