Dortmund

POL-DO: Polizeipräsident Gregor Lange: „Gerichte stärken der Polizei den Rücken – die Demokratie ist und bleibt wehrhaft im Kampf gegen den Rechtsextremismus in Dortmund“

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 0634

„Die Demokratie muss wehrhaft sein. Die Polizei muss dafür Verantwortung übernehmen, indem sie alle Mittel des Rechtsstaats ausschöpft, um die Menschen in einer Stadt vor nationalsozialistischen Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen zu schützen“ – mit diesen Worten reagierte Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange am Donnerstag (4.7.2024) auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das eine Verfassungsbeschwerde eines Rechtsextremisten als unbegründet abgewiesen und darüber am 2. Juli 2024 informiert hat. Zahlreiche Medien berichteten darüber.

Anlass für die Beschwerde des Rechtsextremisten war ein Verbot, mit dem das Polizeipräsidium Dortmund den Einsatz von Fackeln während einer Neonazi-Demonstration am 15. Dezember 2017 verhindert hat.

Polizeipräsident Gregor Lange: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt unsere über inzwischen ein Jahrzehnt strafrechtlich und verwaltungsrechtlich konsequent durchgesetzte Linie, nationalsozialistische Einschüchterungen und Drohgebärden in der Tradition einer menschenverachtenden NS-Ideologie zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger abzuwehren. Dafür mussten wir immer wieder vor Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten in die juristische Auseinandersetzung gehen. Und wir werden auch in Zukunft alle juristischen Instrumente anwenden um die Demokratie zu schützen. Wir schützen die Freiheit und den sozialen Frieden in Dortmund vor rechtsextremistischen Umtrieben. Dafür stärken uns die vergangenen Gerichtsentscheidungen und jetzt auch das Bundesverfassungsgericht den Rücken.“

Die Nationalsozialisten nutzten in der NS-Zeit Fackeln und bedrohlich wirkende Fackelmärsche, um ihren Machtanspruch öffentlich einschüchternd und bildgewaltig zum Ausdruck zu bringen. Die rechtsextremistische Szene in Dortmund kopierte immer wieder mit Parolen und Symbolen die Propaganda aus der NS-Zeit, um die Stadtgesellschaft und auch Privatpersonen aggressiv-kämpferisch auftretend mit einer menschenverachtenden Ideologie einzuschüchtern. So auch ein Jahr nach der öffentlichkeitswirksam inszenierten „Besetzung“ des Turms der Dortmunder Stadtkirche St. Reinoldi im Dezember 2016:

Am 15. Dezember 2017 wollte ein Rechtsextremist, der seine menschenverachtende politische Arbeit in Dortmund inzwischen aufgegeben und die Stadt verlassen hat, auf dem Brüderweg demonstrieren. Das Polizeipräsidium Dortmund untersagte in einem fast 60 Seiten starken Bescheid wie so oft zahlreiche Parolen und für den 15.12.2017 auch den Einsatz von Fackeln und Pyrotechnik. Die beschränkende Verfügung sollte einen störungsfreien Verlauf der Versammlung sicherstellen und eine insgesamt einschüchternde Wirkung verhindern. Dagegen klagte der Rechtsextremist vergeblich vor nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten und mit der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Beschwerde reichte ein ehemals führender Kopf der Dortmunder Neonaziszene ein, der Dortmund inzwischen verlassen und als Grund dafür öffentlich die Ausweglosigkeit seiner politischen Arbeit in Dortmund angegeben hat.

Anlass für die Demonstration im Dezember 2017 war die „Besetzung“ der Stadtkirche St. Reinoldi am 16.12.2026. Die „Soko Rechts“ des Staatsschutzes der Kriminalpolizei ermittelte gegen mehrfach vorbestrafte Rechtsextremisten. Das Amtsgericht verurteilte 2022 mehrere Angeklagte wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung zu Geldstrafen.

Siehe auch: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5760583

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