Dortmund

POL-DO: Junge Erwachsene im Fokus von Betrügern bei Tik Tok und Co: Konten werden zur Geldwäsche genutzt

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 0979

Das eigene Konto einer fremden Person zur Verfügung stellen? Keine gute Idee! Die Zugangsdaten zum eigenen Konto gehen niemanden etwas an. Denn häufig nutzen Betrüger diese Konten, um anderswo betrügerisch erlangtes Geld zu „waschen“.

Derzeit erhält die Kriminalpolizei in Dortmund vermehrt Hinweise auf diese neue Form von Geldwäsche. Betroffen sind meist junge Erwachsene. Die Polizei warnt eindrücklich davor, Konten für Fremde zur Verfügung zu stellen.

Betrüger sind kreativ und überlegen sich immer neue Geschichten. Zu den bekanntesten aktuellen Betrugsmaschen zählen beispielsweise falsche Bankmitarbeiter oder der „WhatsApp-Betrug“ (Hallo Mama / Hallo Papa). Leider haben die Betrüger mit diesen Maschen noch immer Erfolg, die Opfer überweisen nicht selten hohe Geldbeträge. Dafür brauchen die Betrüger vor allem eins: Ein fremdes Konto, auf dem die Überweisung eingeht, um so wenig Spuren wie möglich zu hinterlassen.

Nach aktuellen Erkenntnissen der Polizei sprechen die Betrüger dafür gezielt junge Erwachsene an. Diese werden über Soziale Medien (Snapchat, Tik Tok, Instagram etc.) unter einer Legende (häufig einem gewinnversprechenden Vorwand) angeworben. Das Ziel der Betrüger ist es, dass die angeworbenen Personen ihr Konto (EC-Karte und PIN) für Zahlungseingänge von vermeintlichen Freunden der Betrüger zur Verfügung stellen sollen. Manchmal wird ihnen dafür ein kleiner Geldbetrag in Aussicht gestellt. Über die wahre Herkunft der eingehenden Geldbeträge wissen die jungen Erwachsenen in der Regel nichts – diese stammen jedoch überwiegend aus Betrugsstraftaten.

Werber finden sich auch in den Kreisen von Bekannten und von vermeintlichen Freunden. Oft wird den jungen Erwachsenen von den Tätern gesagt, dass sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten und behaupten sollen, sie hätten ihre EC-Karte verloren. Die Anzeige soll jedoch erst einige Tage später erstattet werden, damit das Konto nicht sofort gesperrt wird und die Täter es bis dahin nutzen können. Das stellt den Straftatbestand des Vortäuschens einer Straftat dar.

Die Angeworbenen handeln meist leichtfertig, sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass sie bei der Bereitstellung ihrer Konten eine Straftat begehen – nämlich Geldwäsche. In einigen Fällen werden die jungen Erwachsenen jedoch auch von den Tätern unter Druck gesetzt oder bedroht, sollten sie sich weigern, ihre Karte und die dazugehörige PIN herauszugeben. Diese handeln dann aus Angst vor Repressalien und sprechen daher auch mit niemandem darüber.

Zudem endet diese Bitte der Täter oft mit einem bösen Erwachen: Denn mit dem vollen Zugriff auf das Konto werden von den Tätern sehr oft nicht nur die betrügerisch erlangten Gelder abgebucht, sondern auch das eigene Geld, das sich auf dem Konto noch befand, gestohlen. Um den Gewinn noch weiter zu erhöhen, werden auch bereits getätigte Überweisungen, wie Miete, die Handyrechnungen oder sonstige Rechnungen zurückgebucht. Selbstverständlich werden auch diese Rückbuchungen von den Tätern genutzt.

Was bleibt für den Täter?

Er hat das gesamte Geld und bleibt im Hintergrund.

Was bleibt für denjenigen, der das Konto zur Verfügung gestellt hat?

Er hat den gesamten Schaden, denn:

– Das Konto wird von der Bank gesperrt. Man kommt also nicht mehr

an sein Geld.

– Man wird so viele Anzeigen wegen Geldwäsche erhalten, wie es

Betrugsopfer gibt, da man der Kontoinhaber ist und sowohl die

Staatsanwaltschaft als auch die Polizei gegen diesen ermittelt.

– Da Rechnungen zurückgebucht wurden, erhält man Mahnungen vom

Vermieter oder anderen Firmen.

– Unter Umständen erhält man somit Negativeinträge in der SchuFa.

Damit könnte es sehr schwer werden, später beispielsweise einen

neuen Handyvertrag zu erhalten.

– Da man der Kontoinhaber ist, können in vielen Fällen auch

zivilrechtliche Ansprüche gestellt werden. Das bedeutet, auch

wenn die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Geldwäsche

einstellt, können weitere „Schadensersatzforderungen“ der

Betrugsopfer folgen, da diese ihr Geld auf das Konto überwiesen

und dadurch einen Schaden erlitten haben.

– Die Täter erstellen oft auch mit Hilfe der Kontodaten Accounts

im Internet und bestellen Ware auf Kosten und zu Lasten der

Kontoinhaber.

– Die Kontoinhaber werden von den Tätern massiv unter Druck

gesetzt, wenn diese nachträglich zur Polizei gehen. Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt! Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bereits der Versuch ist strafbar. Bleiben Sie misstrauisch, wenn Sie fremde Personen um Zugang zu Ihrem Konto bitten und geben Sie auf keinen Fall Kontodaten heraus.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund

Tobias Nico Boccarius

Telefon: 0231/132-1024

E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de

https://dortmund.polizei.nrw/

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