Bonn

POL-BN: Großschlag gegen Drogenhandel in Bonn – Durchsuchungen und Festnahmen in Bonn, Euskirchen und Aachen / Meldung -2-

13.02.2020 – 14:10

Polizei Bonn

Bonn (ots)

In den frühen Morgenstunden des 12.02.2020 durchsuchten über 200 Beamte bei einem Großeinsatz 17 Objekte in Bonn, Euskirchen und Aachen. Im Fokus der Ermittler standen dabei mutmaßliche Drogendealer. Elf Personen wurden festgenommen, davon sieben mit Haftbefehlen (siehe unsere Meldung vom 12.02.2020, 09:15 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4518072).

Diese waren im Rahmen von mehrmonatigen Ermittlungen bereits im Vorhinein erwirkt worden, unter anderem für zwei 19 und 24 Jahre alte Männer, die am 11.12.2019 bei einer Verfolgungsfahrt auf der BAB 61 rund 975 Gramm Marihuana aus dem Autofenster geworfen hatten (siehe dazu das beigefügte Foto sowie unsere Meldung vom 12.12.2019, 15:04 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4467121).

Gegen die vier bei dem Einsatz vorläufig festgenommenen Männer (17, 21, 23 und 29 Jahre) wurde nach Abschluss der Durchsuchungsmaßnahmen am Mittwoch weiter ermittelt.

Zwei der Männer (17 und 21 Jahre) stehen im Verdacht, am 05.01.2020 gegen 05:25 Uhr einen 27-Jährigen vor einem Schnellrestaurant auf der Bonner Poststraße zu Boden geschlagen und dort liegend gegen den Kopf getreten haben, sodass dieser mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Nach bisherigem Sachstand hatten die beiden zuvor die Freundin des Mannes beleidigt. Als dieser sie dann darauf ansprach, sollen die polizeibekannten Intensivtäter ihn unmittelbar attackiert haben. Beide wurden am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn einem Haftrichter vorgeführt. Während der 17-Jährige unter strengen Auflagen von der Untersuchungshaft verschont wurde, wurde ebendiese für seinen 21-jährigen mutmaßlichen Mittäter angeordnet. Außerdem wird gegen beide weiter wegen gewerbsmäßigem Betäubungsmittelhandel ermittelt.

Nach weiteren Ermittlungen entlassen wurden die beiden 23 und 29 Jahre alten Männer, für die keine Haftgründe vorlagen.

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