Bonn

POL-BN: Alfter-Witterschlick: Alkoholisierter Autofahrer nach Zeugenhinweis von Polizeistreife gestoppt – 36-Jähriger widersetzt sich polizeilichen Maßnahmen und behauptet „Corona-Erkrankung“

26.03.2020 – 13:46

Polizei Bonn

Bonn (ots)

In den Vormittagsstunden des 25.03.2020 meldete eine Zeugin über Notruf einen verdächtigen Kastenwagen, dessen Fahrer augenscheinlich mit einer Bierflasche in der Hand und in Schlangenlinien auf der Hauptstraße in Alfter Witterschlick unterwegs war: Gegen 11:15 Uhr hatte die Zeugin zu der beschriebenen Fahrweise auch beobachtet, wie das Fahrzeug auch auf die Fahrspur des Gegenverkehrs geriet – andere Verkehrsteilnehmer mussten hierdurch ausweichen. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand touchierte der Fahrer des beschriebenen Wagens auf der Hauptstraße auch ein anderes Auto – hierbei entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro.

Die von der Einsatzleitstelle der Bonner Polizei daraufhin zur Fahndung koordinierten Funkstreifenwagenbesatzungen stellten den Kastenwagen kurze Zeit später im Bereich des Ahrweges fest. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrers bestätigte sich der Verdacht einer augenscheinlich nicht unerheblichen Alkoholisierung. Die Polizisten stellten deutlich wahrnehmbaren Alkoholgeruch in der Atemluft des 36-Jährigen fest. Der Mann verhielt sich gegenüber den Einsatzkräften unkooperativ, beleidigte sie fortwährend und hustete und spuckte sie unter dem Hinweis, dass er aus „Heinsberg“ komme und „Corona positiv“ sei, an. Der Beschuldigte wurde schließlich fixiert und in das Polizeigewahrsam verbracht. Hier wurde ihm zunächst eine Blutprobe zur Beweissicherung wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt entnommen. Darüber hinaus ordnete das zuständige Amtsgericht aufgrund seiner Alkoholisierung für den 36-Jährigen den weiteren Gewahrsam an. Die vier betroffenen Einsatzkräfte leiteten wegen des Anspuckens und Anhustens ein zusätzliches Strafverfahren gegen den 36-Jährigen ein.

Die Nachfrage bei den umliegenden Gesundheitsämtern und auch in Heinsberg führte zu keiner Fallbestätigung. Dem Beschuldigten wurde auf freiwilliger Basis zur weiteren Abklärung ein entsprechender Probeabstrich entnommen. Gegen 21:00 Uhr fügte sich der 36-Jährige in seiner überwachten Zelle eine oberflächliche Verletzung an einem Arm zu – diese wurde ärztlich versorgt. Nach Abschluss der ersten polizeilichen Maßnahmen, zu denen auch eine erkennungsdienstliche Behandlung gehörte, wurde der Mann in den Mittagsstunden des 26.03.2020 aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Ihn erwartet nun ein umfangreiches Strafverfahren: Das zuständige Verkehrskommissariat 2 hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des Führens eines Fahrzeugs unter Alkoholeinwirkung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort übernommen. Die Ermittlungen wegen tätlichen Angriffs und Beleidigung zum Nachteil von Polizeibeamten führt das Kriminalkommissariat in Bad Godesberg (KK37) .

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