Bochum

POL-BO: Bochum/Herne/Witten / Von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch: Das wünschen wir uns von den Karnevalisten in unserem „Revier“

Bochum (ots) – Die Kostüme sind ausgesucht, die Schminke liegt parat, die Karnevalswagen stehen abfahrbereit in den Depots – die närrische Zeit in unserem „Revier“ kann am morgigen Altweiberdonnerstag beginnen.

Zusammen mit den Veranstaltern der diesjährigen Karnevalsumzüge werden die Polizei und die Ordnungsämter den Besuchern wieder ein Höchstmaß an Sicherheit bieten – in Bochum, in Herne sowie in Witten.

In entsprechenden Abstimmungsgesprächen wurden die notwendigen Details schon weit im Vorfeld geklärt, der letzte „Feinschliff“ ist erfolgt.

Auch wenn es keinerlei Gefährdungserkenntnisse für die karnevalistischen Veranstaltungen in unseren drei Städten gibt, sind alle Verantwortlichen aufgrund der Ereignisse in der zurückliegenden Zeit natürlich auch weiterhin sensibilisiert.

Ob Jung oder Alt, Klein oder Groß – natürlich sollen alle Karnevalisten die „Fünfte Jahreszeit“ wieder in vollen Zügen genießen.

In gewohnt souveräner Manier werden unsere Polizeibeamtinnen und Beamten auch dieses Jahr wieder präsent sein. Gleiches gilt natürlich auch für die Mitarbeiter der Ordnungsämter und die zahlreichen Ordnungskräfte aus dem Kreis der Veranstalter.

Apropos Kostüme: Echt aussehende Waffen und eine gewaltverherrlichende Kostümierung haben auf einer Karnevalsveranstaltung nichts zu suchen. Damit verunsichern Sie andere Menschen und können möglicherweise einen Polizeieinsatz auslösen!

Große Taschen oder Rucksäcke sollten aus Sicherheitsgründen besser nicht zu den Karnevalsumzügen mitgenommen werden. Kamellen können auch in mitgebrachten Tüten oder Stofftaschen gesammelt werden.

Im Gedränge der Rosenmontagsumzüge werden leider auch wieder Taschendiebe versuchen, Beute zu machen! Damit das nicht gelingt, hier einige Tipps:

Rechnen Sie vor allem in Menschenmengen damit, dass Diebe Sie ablenken und dann bestehlen wollen. Bleiben Sie misstrauisch, wenn Sie von Unbekannten angesprochen oder „angetanzt“ werden – mit welchem Anliegen auch immer. Tragen Sie Wertsachen, Schlüssel und Dokumente nicht in der Handtasche bei sich, sondern verteilen Sie sie in den verschlossenen Innentaschen Ihrer Oberbekleidung. Empfehlenswert sind auch Brustbeutel und Geldgürtel. Und ganz wichtig: Nehmen Sie nur so viel an Bargeld mit, wie Sie brauchen!

Alkohol am Steuer ist immer ein „No-Go“ – natürlich auch an den „Tollen Tagen“! Lassen Sie ihr Fahrzeug am besten gleich zuhause. Wer feiert, sollte zu Fuß gehen oder mit Bus, Bahn oder dem Taxi fahren. Auch in diesem Jahr wird es zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch wieder Verkehrskontrollen geben – auch auf den sogenannten Ausweichstrecken.

Was nicht jeder weiß: Schon ab 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist. Auch Radfahrer laufen Gefahr, ihren Führerschein, falls vorhanden, zu verlieren und sich in einem Strafverfahren verantworten zu müssen. Wer nach einer durchzechten Nacht wieder „raus“ muss, sollte den „Restalkohol“ nicht unterschätzen. In einer Polizeikontrolle am Vormittag fällt das sofort auf und die „Karte“ ist erst mal weg. Für junge Fahrer unter 21 Jahren sowie für Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt absolutes Alkoholverbot!

Das Augenmerk der eingesetzten Kräfte ist natürlich auch wieder auf Kinder und Jugendliche gerichtet, wenn diese dem Alkohol frönen.

„Schnaps“ ist unter 18 Jahren absolutes Tabu – das gilt auch für Mischgetränke. Auch wer für unter 18-Jährige „branntweinhaltige“ Getränke „besorgt“, muss mit Strafen rechnen. Bier und Wein sind erst ab 16 Jahren erlaubt.

Im vergangenen Jahr gab es übrigens kein außergewöhnliches Kriminalitätsaufkommen und es blieb ruhig. Und genau so soll es auch in diesem Jahr bleiben. Dazu können alle beisteuern! Gegenseitige Rücksicht im Gedränge an den Umzugswegen sowie das Befolgen der Anweisungen des Sicherheitspersonals, tragen zu einem fröhlichen und ungetrübten Karnevalspaß bei.

Stichwort Zivilcourage: „Bei Auffälligkeiten während eines Umzugs bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr sondern sprechen umgehend die Polizistin bzw. den Polizisten vor Ort an oder informieren über den Notruf „110“ die Leitstelle im Polizeipräsidium. Das gilt auch, wenn Personen in Bedrängnis geraten sind oder Hilfe benötigen. Die Einsatzkräfte sind in der Nähe und können sofort eingreifen!“

Das Polizeipräsidium Bochum wünscht allen Karnevalisten wieder eine tolle närrische Zeit bei uns im „Revier“!

Rückfragen bitte an:

Polizei Bochum
Pressestelle
Volker Schütte
Telefon: 0234-909 1021
E-Mail: pressestelle.bochum@polizei.nrw.de
https://www.polizei.nrw.de/bochum/

Original-Content von: Polizei Bochum, übermittelt durch news aktuell

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!