Bielefeld

POL-BI: Polizisten kontrollieren Reiseverkehr und haben wenig zu beanstanden

Bielefeld (ots)

SI / Bielefeld / A2 und A44 – Beamte der Autobahnpolizei und des Verkehrsdienstes führten zu Ferienbeginn, am Samstag, 25.06.2022, Kontrollen an den Raststätten Lipperland Süd und Biggenkopf durch mit dem Ziel, dass alle Reisenden sicher an ihrem Urlaubsort ankommen.

An diesem Tag standen Pkw mit Anhänger oder Wohnwagen, sowie Wohnmobile im Fokus der Beamten. Dabei legten die Polizisten ein besonderes Augenmerk auf die Ladung, denn eine Überladung oder falsche Sicherung des Reisegepäcks kann auf dem Weg in den Urlaub ein Sicherheitsrisiko für die Reisenden und andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

13 Verwarngelder verhängten die Beamten, da sie den technischen Zustand von Fahrzeugen bemängelten. Die Fahrer führten einen Pkw- Wohnwagen-Gespann, verfügten, jedoch nicht über zusätzliche Außenspiegel. Sie waren zwar in allen Fällen vorhanden, die Anbringung wurde vor Fahrtantritt jedoch unterlassen.

Eine Strafanzeige wurde fällig, da ein Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß. Sein Gespann wog 3800 kg, wobei der 37-jährige Fahrer lediglich über eine Führerscheinklasse B verfügte. Für das Führen des Fahrzeuggespanns wären die Führerscheinklassen B und E erforderlich gewesen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und eine Strafanzeige gefertigt.

Ein LKW Ford Transit mit Anhänger eines 31-jährigen Rumänen wurde an der Rastanlage Lipperland-Süd angehalten und kontrolliert. Das Kfz. war mit insgesamt neun rumänischen Staatsbürgern besetzt. Sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger waren voll bepackt mit Reisegepäck. Durch die einschreitenden Beamten konnten Hinweise erlangt werden, dass der Transport der Personen und auch des Gepäcks zu gewerblichen Zwecken durchgeführt wurde.

Somit hätte das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein müssen. Ersatzaufzeichnungen in Form von Tageskontrollblättern konnten nicht vorgewiesen werden.

Die erforderliche Lizenz zur gewerblichen Güterbeförderung konnte der Fahrzeugführer nicht vorweisen. Der Ford Transit war zudem um 8,6 % überladen.

Wegen Verstößen gegen das Güterkraftgesetz, das Fahrpersonalgesetz, sowie die Straßenverkehrszulassungsordnung wurden jeweils Sicherheitsleistungen gegen den Fahrzeugführer in Höhe von 500 Euro und den Fahrzeughalter von 1580 Euro angeordnet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Zwei Fahrer erwischten die Autobahnpolizisten, als sie während der Fahrt mit dem Handy telefonierten. Für diesen sogenannten Ablenkungsverstoß verfassten sie jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Insgesamt wurde bei diesem landesweiten Aktionstag deutlich, dass sich die Mehrheit der Fahrer gut auf ihre Reise in den Urlaub vorbereitet hatte. Die Reaktionen der kontrollierten Personen waren überwiegend positiv. Auch das Beratungsangebot der Unfall- und Kriminalprävention wurde von einigen Reisenden gerne angekommen.

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