Bielefeld

POL-BI: Polizei Bielefeld beteiligt sich am grenzüberschreitenden integrativen Fahndungs- und Kontrolltag

Bielefeld (ots)

SB / Bielefeld – Die Polizei Bielefeld führte am Donnerstag, 24.11.2022, an mehreren Stellen im Stadtgebiet und auf der Autobahn Verkehrskontrollen zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität sowie der Hauptunfallursachen durch. Die Kontrollen mit verstärkten Kräften im Rahmen des Fahndungs- und Kontrolltages standen im Kontext zur Aachener Erklärung vom 31.10.2016.

Mit deutlich sichtbarer Präsenz führte die Polizei Bielefeld in der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr ihre Kontrollen durch. Ziel der Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen im öffentlichen Raum, insbesondere an Einsatz- und Kriminaltitätsbrennpunkten, war die Gewinnung von weiteren Erkenntnissen zu Kriminalitätsbrennpunkten und zu Straftaten, aber auch die konsequente Verfolgung von Verkehrssündern. Für die flächendeckenden Kontrollen im Stadtgebiet und auf den ostwestfälischen Autobahnabschnitten wurden Kräfte aus den verschiedenen Direktionen gebündelt.

Bei vier Personen konnte ein Haftbefehl vollstreckt werden, zwei davon wurden zur Vollstreckung festgenommen.

Insgesamt wurden 98 Fahrzeuge kontrolliert, bei denen es in 39 Fällen Verkehrsverstöße gab. In drei Fällen wurden gegen Führer von eScootern aufgrund fehlender Kennzeichen Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz geschrieben.

Neben 19 sonstigen Verkehrsverstößen im Straßenverkehr stellten die Beamten bei zwei Fahrzeugführern auf der Autobahn Verstöße gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten fest und fertigten dazu Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen.

Bei den durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen wurden insgesamt 14 Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet.

Während einer Geschwindigkeitsüberwachung auf der Herforder Straße wurde ein schwarzer BMW bei erlaubten 70 km/h mit einer Geschwindigkeit von 129 km/h gemessen. Während zuvor andere Fahrzeugführer die Anhaltesignale der einschreitenden Beamten beachteten, fuhr das Fahrzeug mit unveränderter Geschwindigkeit an der Kontrollstelle vorbei und entfernte sich.

Das Fahrzeug konnte im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen angehalten und kontrolliert werden. Im Fahrzeug befanden sich neben der Mutter des 23-jährigen Fahrers aus Bielefeld auch dessen 2-jähriges Kind auf dem Rücksitz.

Im Verlauf der Kontrolle räumte der Fahrzeugführer ein, das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung geführt zu haben. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld wurde der Sachverhalt als verbotenes Kraftfahrzeugrennen, hier zur Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit, eingeordnet und das Fahrzeug als Tatmittel beschlagnahmt.

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