Bielefeld

POL-BI: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Bielefeld zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in Münster am 26.07.2018

Bielefeld (ots) – AR/ Münster – Bielefeld – Nach bis jetzt vorliegenden Erkenntnissen, kam es am Donnerstag, 26.07.2018, gegen 19:50 Uhr, in Münster, Hammer Straße, zu einem Schusswaffengebrauch durch einen Polizeibeamten.

Im Rahmen eines Einsatzes nach einer Körperverletzung trat ein 34-jähriger Mann, mit zwei Messern bewaffnet, aggressiv den eingesetzten Polizeibeamten entgegen. Da er trotz wiederholter Aufforderung die Messer nicht ablegte, wurde durch einen Beamten die Schusswaffe eingesetzt. Der 34-Jährige erlitt hierbei Verletzungen im Arm- und Bauchbereich. Nach der Erstversorgung wurde er einem Krankenhaus in Münster zugeführt. Es besteht keine Lebensgefahr.

Aus Neutralitätsgründen werden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Bielefeld im Rahmen der Ermittlungskommission „Schützenhof“ geführt. Die Pressearbeit erfolgt ebenfalls durch die Polizei in Bielefeld.

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