Bielefeld

POL-BI: Diensthund Lars stellt Randalierer

Polizei Bielefeld

Bielefeld (ots)

SI / Bielefeld / Mitte – Am Kammermühlenweg schlug Mittwochfrüh, 12.05.2021, ein alkoholisierter Bielefelder auf sein eigenes Auto ein und flüchtete noch vor dem Eintreffen der Polizei.

Eine besorgte Zeugin meldete sich gegen 03:45 Uhr bei der Polizei und berichtete von zwei Personen auf einem Parkplatz. Einer der beiden würde auf ein Auto einschlagen.

Am Parkplatz angekommen trafen die Streifenbeamten auf einen 19-jährigen Mann aus Ibbenbühren. Der erzählte, dass ihn sein Freund, ein 20-jähriger Bielefelder, von seiner Freundin abholen wollte. Auf dem Parkplatz sei er plötzlich wütend geworden und habe auf das Fahrzeug eingeschlagen. Dabei habe er sich an der Hand verletzt. Der 19-Jährige wollte ihm die Hand verbinden, doch dann ergriff der Bielefelder die Flucht in Richtung Elsternstraße.

Der Fiat Seicento wies mehrere Dellen und eine eingeschlagene Fensterscheibe auf.

Bei der Überprüfung des Fahrzeugs fiel den Polizisten auf, dass das Kennzeichen vor einigen Tagen als gestohlen gemeldet worden war. Die Fahrgestellnummer gab Aufschluss darüber, dass der Wagen noch nicht angemeldet worden war. Im Fahrzeuginneren fanden die Beamten einen Kaufvertrag, wonach der 20-Jährige das Fahrzeug kurz zuvor erworben hatte.

Zwischenzeitlich war ein Diensthundeführer eingetroffen, dessen Hund Lars sofort die Fährte aufnahm. An der Elsternstraße entdeckte der Hund den Bielefelder, als er versuchte, sich hinter einem Fahrzeug zu verstecken. Bei dem Anblick des Tiers, ergriff dieser abermals die Flucht. Dem Diensthund gelang es jedoch, den 20-Jährigen zu stellen.

Der war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und ein Atemalkoholtest verlief positiv. Ob er mit dem Fahrzeug bereits gefahren war, ist Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.

Der Bielefelder wurde zur Blutabnahme und Versorgung seiner Wunden in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.

Die Beamten erstatteten Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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