Bielefeld

POL-BI: Belohnung für Hinweise auf Stadtbahnentgleisungen ausgelobt

Polizei Bielefeld

Bielefeld (ots)

SI / Bielefeld / Sieker – In den vergangenen Wochen versuchten Unbekannte zweimal mithilfe von Steinen Stadtbahnen entgleisen zu lassen, was ihnen am Sonntag, 07.03.2021, und Sonntag, 09.05.2021, in zwei Fällen gelang. MoBiel setzt nun eine Belohnung von 1000 Euro für sachdienliche Hinweise aus.

Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass unbekannte Täter bereits vor einer Entgleisung am 09.05.2021 an zwei weiteren Stellen mutwillig Steine auf die Gleise einer Stadtbahn gelegt hatten. Die Bahnen hielten jedoch die Spur.

Um 14:45 Uhr kam es dann zu der Entgleisung der Stadtbahnlinie 3 Fahrtrichtung Stieghorst. Der Unfall ereignete sich im Bereich der Haltestelle Sieker Mitte an der Otto-Brunner-Straße kurz nachdem der Fahrer von der Oldentruper Straße nach rechts eingebogen war. Unbekannte hatten mindestens einen Pflasterstein auf die Schienen gelegt, was dazu führte, dass der vordere Triebwagen aus der Führung der Schienen sprang.

Der 24-jährige Stadtbahnführer verletzte sich bei dem Vorfall leicht. Die 20 Fahrgäste blieben unverletzt. Es entstand ein Sachschaden von etwa 11000 Euro.

Bereits am 07.03.2021 kam es an der Haltestelle Sieker Mitte zu einer Entgleisung einer Stadtbahn. Die Linie 10 fuhr aus dem Depot stadteinwärts zur Haltestelle. Als die Bahn gegen 23:19 Uhr die Haltestelle passierte, bemerkte der Fahrer ein Ruckeln woraufhin zwei der vier Achsen aus den Schienen sprangen.

Verletzt hatte sich bei dem Vorfall niemand. Der Sachschaden belief sich auf circa 3000 Euro.

Die Ermittler schließen nicht aus, dass es sich um eine Serie handelt und die beiden Taten von derselben Tätergruppe verübt wurden. Um den Tätern auf die Spur zu kommen, lobt MoBiel 1000 Euro für Hinweise aus, die den Ermittlungen und der Ergreifung der Täter dienen und zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen.

Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von Straftaten gehört.

Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise entschieden.

Hinweise, die den Ermittlungsbehörden bereits bis zum Zeitpunkt dieser Auslobung bekannt sind, begründen keinen Anspruch auf die Belohnung.

Hinweise zu den Tätern nimmt das Kriminalkommissariat 11 unter der 0521-5450 entgegen.

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