Bielefeld

POL-BI: Autobahn-Seitenstreifen befahren – Unfall

Polizei Bielefeld

Bielefeld (ots)

MK / Bielefeld – BAB 2 – Porta-Westfalica – Veltheim – Auf der A2 ereignete sich am Dienstagnachmittag, 19.10.2021, ein Auffahrunfall, weil zwei Autofahrer den Seitenstreifen benutzten.

Etwa 1000 Meter vor der Abfahrt Veltheim hatte sich gegen 14:15 Uhr ein Stau auf der A2 in Richtung Dortmund gebildet. Bei dem herrschenden Stopp and Go-Verkehr auf den Fahrtstreifen, wechselte ein 24-jähriger Fahrer mit seinem VW Passat auf den Seitenstreifen, um von der Autobahn abzufahren. Er fuhr an den aufgestauten Fahrzeugen rechts vorbei, bis ein 46-jähriger Fahrer aus Lotte mit seinem Honda CR-V ebenfalls ausscherte, um auf den Seitenstreifen zu fahren.

Bei dem Zusammenstoß der beiden Autos wurden zwei Mitfahrerinnen des 24-jährigen rumänischen Fahrers leicht verletzt. Die Spuren an der Unfallstelle ließen Rückschlüsse auf eine gefahrene Geschwindigkeit des VW Passats im Bereich von 90 km/h zu.

Die Autobahnpolizisten stuften den 24-Jährigen als Verursacher des Auffahrunfalls ein. Er zahlte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro. Gegen 16:00 Uhr war die Unfallaufnahme beendet. Der SUV blieb fahrbereit. Der nicht mehr fahrbereite VW Passat wurde abgeschleppt.

Die Polizei erinnert:

Wegen des erhöhten Gefahrenpotenzials auf Autobahnen, ist das Befahren des Seitenstreifens nur bei einem Notfall – beispielsweise einer Fahrzeugpanne – oder wenn es ausdrücklich, wie durch Beschilderungen, freigegeben wird, gestattet.

Bei einem tatsächlichen Notfall sollten Sie ihr Fahrzeug möglichst zügig und vorsichtig verlassen und sich mit der getragenen Warnweste hinter vorhandene seitliche Schutzplanken begeben. Zum Aufstellen eines Warndreiecks sollte immer der sichere Weg neben dem Seitenstreifen oder den Schutzplanken gewählt werden.

Beachten sie das generelle Halteverbot auf den Seitenstreifen der Autobahnen. Damit sind das Parken, wie auch ein kurzzeitiges Abstellen von Fahrzeugen verboten.

Für die einzelnen Tatbestände sieht der Bußgeldkatalog teilweise empfindliche Sanktionen bis hin zu einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister vor.

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