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Kein ausreichender Verbraucherschutz: Fluglinien abgestraft

Mehrere europäische Airlines sind in einem aktuellen Verfahren von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt worden. Betroffen waren die Deutsche Lufthansa AG, die Lufthansa Budget-Tochter Eurowings sowie die irische Billigfluglinie Ryanair.

Die Abmahnung war nötig geworden, da eine zunehmende Zahlen von Beschwerden bei der Verbraucherzentrale NRW eingegangen ist. Insbesondere geht es dabei um die Verzögerungsstrategie der Airlines bei der Auszahlung von Flugkostenerstattungen.

EU-Verordnung über Fluggastrechte

Die Durchsetzung von Fluggastrechten ist ein stetiger Quell von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Denn obwohl die Airlines durch die EU-Fluggastrechteverordnung zu pauschalen Erstattungen und Entschädigungen verpflichtet sind, versuchen sie sich immer wieder um die Zahlung zu drücken. Falls Sie selbst Probleme bei der Durchsetzung einer Flugkostenerstattung haben, empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Online-Dienstleister wie Flightright haben sich darauf spezialisiert, ihren Klienten eine risikofreie und kostengünstige Variante zum Anwalt zu bieten.

Gemäss der Verordnung dürfen Kunden, deren Flüge annulliert wurden, sich aussuchen, ob sie eine Erstattung der Kosten oder einen späteren Flug vorziehen. Die Möglichkeit dazu bestand auch, im Fall der Lufthansa wurden jedoch durchschnittlich 75 Euro Gebühren für die Umbuchung fällig. Für Flüge in der ersten Klasse fielen schnell mehrere Tausend Euro Extrakosten an.

Abmahnungen der Verbraucherzentrale gegen grosse Fluglinien

Mit einer einstweiligen Verfügung zwingen die Verbraucherschützer die Fluggesellschaften jetzt zu schnellerem Handeln. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW führte dazu aus, dass in Zukunft eine Erstattung innerhalb von sieben Tagen verpflichtend ist. Komplizierte, unklare oder versteckte Wege, um die Erstattung einzufordern, sind ausdrücklich untersagt. Mit diesen Vorgaben will die Verbraucherzentrale NRW den Fluggesellschaften Gelegenheit geben, wieder strenger auf die Einhaltung der in der EU-Fluggastverordnung enthaltenen Entschädigungen zu achten.

Abmahnung gegen Lufthansa

Gegen die Deutsche Lufthansa wurde erwirkt, dass die bisherige Praxis, Ersatzflüge nur gegen Aufpreis anzubieten, rechtswidrig ist. Zudem wurde die Abwicklung Flugkostenerstattung gründlich bemängelt und Nachbesserung angewiesen. Bisher wurden Kunden im Erstattungsverfahren von der Customer Relations gebeten, sich an ein spezielles Service-Center wenden. Von dort wurden die Kunden wieder zurück zur Webseite der Fluglinie geleitet. Das notwendige Formular wurde hinter einer überkomplizierten Navigation versteckt. Auf die Initiative der Verbraucherzentrale VRW hin hat die Lufthansa diese Praxis überarbeitet. Seitdem werden Kundenanfragen bezüglich Flugkostenerstattung direkt im Kontakt-Center aufgenommen und abschliessend bearbeitet.

Abmahnung gegen Eurowings

Einen anders gelagerten, aber ebenso interessanten Verstoss gab es bei Eurowings zu bemängeln. Wie in den Fällen bei Lufthansa und Ryanair handelte es sich aber auch bei Eurowings um Beanstandungen über den Ablauf von Erstattungsfällen. Hier wurden Kunden, die ihren Flug über Webseiten oder Reisebüros gebucht hatten, immer wieder abgewimmelt und auf die Vermittlungsplattformen verwiesen, selbst wenn die Kunden dort erfolglos geblieben waren.

Abmahnung gegen Ryanair

Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte die Verbraucherzentrale NRW eine einstweilige Verfügung gegen Ryanair beim Landgericht Bonn erwirkt. Die berühmte Billigfluglinie bot ihren Kunden lediglich Gutscheine zur sofortigen Erstattung an. Eine monetäre Erstattung hingegen dauerte oft mehrere Monate.

Der Vorstoss der Verbraucherzentrale NRW ist eine weitere Bestätigung für die kundenfreundliche Rechtslage im europäischen Flugreiserecht. Wer Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche hat, sollte daher nicht gleich kleine beigeben, sondern die eigene Situation erst einmal gründlich prüfen lassen. Günstige Online-Anbieter wie Flightright bieten die richtigen Werkzeuge, um sich im Falle einer Flugverspätung oder eines Ausfalls seine rechtmässige Kostenerstattung zu sichern.

 

Titelbild: Sundry Photography – shutterstock.com