Aalen

POL-AA: Ostalbkreis: Straßenbolide bekommt Boxenstopp verordnet; Falsches Geld machte falsche Hoffnung

Ostalbkreis (ots) – Lorch: Straßenbolide bekommt Boxenstopp verordnet, der Fahrer eine Fahrpause

Waldhausen: Der 30 Jahre alte Fahrer eines hochmotorisierten Sportwagens muss seinen Boliden demnächst wohl für ein viertel Jahr abstellen, nicht freiwillig, sondern weil es der Bußgeldkatalog so vorsieht. Drei Monate Fahrverbot sind eine der obligatorischen Konsequenzen, die demjenigen drohen, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 70 km/h überschreitet. Und diese Marke übertraf der 30-jährige dieser Tage relativ locker, als er mit deutlich über 200 km/h im 120-km/h-Bereich der B 29 unterwegs war. Er fuhr in Fahrtrichtung Schwäbisch Gmünd, als er vom Video-Fahrzeug des Verkehrskommissariats Aalen gemessen wurde. Dass die Polizei ihm in Aussicht stellte, mit einem Bußgeld von 1200 Euro belegt zu werden gefiel ihm zwar nicht, richtig beeindruckt war er aber eher durch die in Aussicht gestellte Fahrpause. Da half es auch nicht, dass er die mögliche Höchstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs nur etwa zu Zweidritteln ausgefahren hatte. Die Leasingraten für das nahezu neue Fahrzeug wird der Nutzer wohl in einen Boxenstopp investieren.

Schwäbisch Gmünd: Falsches Geld macht falsche Hoffnung; Anzeige statt Geschenke

Fast jeder kennt die Situation, wenn man im Anzug, den man zur Reinigung bringen will oder ganz hinten in Schublade beim Großreinemachen unverhofft Geld findet. Je höher der Betrag, desto größer die Freude. Von daher kann man auch als Außenstehender den Grad der Freunde in Etwa einschätzen, der eine Gmünderin in den Fünfzigern befiel, als sie bei einer solchen Gelegenheit einen 200 Euro-Schein fand. Was tut man üblicherweise mit Geld, das man ja eigentlich gar nicht hat? Genau: man geht shoppen, da hat man was Bleibendes. Geblieben ist hier wohl letztlich nur Frust – und eine Anzeige. Die Shoppingtour am vergangenen Wochenende war schon beendet, das Ergebnis lag zum Tausch „Bares gegen Wahres“ schon auf dem Ladentisch. Und da fingen die Schwierigkeiten an. Der große Schein passierte die obligatorische Prüfung auf Echtheit nicht. Erst der nun hinzugerufene Ehemann konnte den Grund aufklären: der Schein war doch Teil eines Geschenkes, das man vor einiger Zeit gemeinsam erhalten hatte. Allerdings der Deko-Teil des Geschenks, als Zierde und nicht als Zahlungsmittel gedacht. Nachdem mit der Zeit die Deko vom Geschenk gelöst war und in einer Ecke auf ihre Wiederentdeckung wartete, überlagerte die Freude über den Fund die Frage nach der Herkunft. Die Polizei hat nun dennoch die Ermittlungen aufgenommen, denn zum einen muss die präsentierte Erklärung überprüft werden und zum anderen ist das Inverkehrbringen von falschem Geld als Zahlungsmittel auch dann mit Strafe bedroht, wenn keine Absicht dahinter lag. Das polizeiliche Fazit? Deko-Geld muss eindeutig als solches erkennbar sein; wer keine Fehler machen will, schenkt am besten gleich echtes Geld.

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