Aachen

POL-AC: Versammlung Ende Gelände vom 19. bis 24. Juni 2019; Polizei Aachen legt Beschwerde gegen Gerichtsentscheid ein

15.06.2019 – 21:14

Polizei Aachen

Aachen / Viersen (ots)

Das Verwaltungsgericht Aachen hat heute dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Versammlungsanmelders von „Ende Gelände“ stattgegeben. In dem Beschluss weist es die Polizei Aachen als zuständige Versammlungsbehörde an, „Ende Gelände“ das Grundstück Am Hohen Busch (Festivalgelände Eier mit Speck) im Norden Viersens als Versammlungsort zuzuweisen. Gegen diesen Beschluss wird die Aachener Polizei Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Aus mehreren Gründen. Dabei steht vor allem die Sorge um eine gefahrlose Durchführung dieses Protestcamps im Vordergrund. Es geht der Polizei nicht darum, die Versammlung zu erschweren oder gar zu verhindern.

Die Aachener Polizei ist eine versammlungsfreundliche Behörde. Sie war und ist stets bestrebt, Versammlungsteilnehmern und Kundgebungsteilnehmern die besten Voraussetzungen zu schaffen, ihrem hohen Grundrecht nachzukommen. Die Polizei steht hier im engen Schulterschluss mit der Stadt Viersen. Die Versammlungsbehörde und die Stadt Viersen haben bisher alles getan, damit dem Bündnis „Ende Gelände“ eine für diese Größenordnung geeignete Fläche zur Verfügung gestellt wird. Dies geschah mit der Zuweisung und Herrichtung des Geländes Viersen-Mackenstein. Für Mackenstein sprechen nach Auffassung der Behörden alle Punkte, die für eine solch großes Camp über mehrere Tage wichtig und im Sinne eines reibungslosen Ablaufs zwingend erforderlich sind.

Dagegen bereitet der Polizei und der Stadt das von „Ende Gelände“ beanspruchte Gelände hinsichtlich seiner Geeignetheit große Sorge. Beispielsweise sind keinerlei Parkplätze für Reisebusse vorhanden, ferner besteht Gefahr durch eine unmittelbar am Gelände vorbeiführende Bahnlinie.

Die Aachener Polizei als Versammlungsbehörde ist verpflichtet, alle Belange von Beteiligten in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen. Auch die Sicherheit für Versammlungsteilnehmer ist ein hohes Gut. Auch diesem Aspekt muss entsprechend Rechnung getragen werden. (pk)

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