Aachen

POL-AC: Fazit zweier Polizeieinsätze: zwei Männer zwangseingewiesen – zwei Zeugen und drei Beamte verletzt – ein Auto beschädigt

22.01.2020 – 15:18

Polizei Aachen

Stolberg/ Aachen (ots)

Gestern (21.01.2020) schritten Polizei und Rettungsdienst gleich zweimal zusammen ein, nachdem Zeugen in Stolberg und später auch in Aachen jeweils einen randalierenden und psychisch auffälligen Mann meldeten. In Stolberg, in der Salmstraße, randalierte gegen 17 Uhr ein 31- Jähriger Mann in einem Mehrfamilienhaus. Er warf mehrere Glasflaschen im Hausflur umher, bedrohte einen Zeugen und warf diverse Gegenstände aus seiner Wohnung durch das Fenster auf die Straße. Ein Auto wurde dabei von hinunterfallenden Teilen beschädigt; verletzt wurde niemand. Der Randalierer konnte von den Polizisten nur mit erheblicher Kraft und mit dem Einsatz von Pfefferspray gestoppt und fixiert werden, nachdem verbale Ansprachen komplett ins Leere gelaufen waren. Ein herbeigerufener Notarzt stellte bei dem Mann eine akute Fremd- und Eigengefährdung fest; das Ordnungsamt veranlasste daraufhin eine Zwangseinweisung. Noch im Rettungswagen war der 31- Jährige nicht zur Ruhe zu bringen; in Begleitung der Polizei brachte man ihn ins Krankenhaus. Eine Strafanzeige wegen Widerstandes und versuchter gefährlicher Körperverletzung fertigten die Beamten.

In Aachen, auf dem Adalbertsteinweg, kam es gegen 21 Uhr zu einer weiteren Zwangseinweisung. Ein 47- jähriger Mann, der im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses zunächst zwei Zeugen geschlagen hatte, griff anschließend die herbeigerufenen Polizisten an. Auch hier konnten die Beamten die Person nur mit großer Mühe überwältigen. Da er sich nicht beruhigen ließ und weiter Widerstand leistete, musste eine Notärztin ihn medizinisch versorgen und ruhigstellen; erst danach war ein Transport des nun ebenfalls Zwangseingewiesenen in ein Krankenhaus möglich. Durch den Widerstand wurden zwei Beamte leicht verletzt, eine Beamtin konnte ihren Dienst nicht mehr fortsetzen. Den 47- Jährigen erwartet ebenfalls eine Strafanzeige wegen Widerstandes und Körperverletzung. (pw)

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